Werbung & Kooperationen

Werbung & Kooperationen

Transparenz ist uns wichtig. Auf dieser Seite erläutern wir, wie IBK Arbeitsschutz mit bezahlten Inhalten, Kooperationen und Werbung umgeht.

Kennzeichnung bezahlter Inhalte

Beiträge, die im Rahmen einer bezahlten Kooperation entstehen oder bezahlte Links enthalten, kennzeichnen wir eindeutig als „Anzeige“ bzw. „Werbung“ – im Einklang mit § 6 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) sowie den Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zur Trennung von redaktionellen und werblichen Inhalten.

Formen der Zusammenarbeit

  • Gesponserte Beiträge: von Partnern finanzierte Fachartikel, als „Anzeige“ gekennzeichnet.
  • Bezahlte Links / Linkkooperationen: Verweise auf Angebote von Partnern innerhalb redaktioneller oder gesponserter Beiträge.
  • Affiliate-Links: Bei Käufen über solche Links können wir eine Provision erhalten. Für Sie entstehen dadurch keine Mehrkosten.

Redaktionelle Unabhängigkeit

Eine bezahlte Kooperation hat keinen Einfluss auf unsere fachliche Bewertung. Empfehlungen und Einschätzungen geben unsere unabhängige redaktionelle Sicht wieder. Inhalte, die nicht unseren fachlichen Ansprüchen genügen, veröffentlichen wir nicht – unabhängig von einer möglichen Vergütung.

Anfragen zu Kooperationen

Sie möchten mit uns zusammenarbeiten oder einen Beitrag platzieren? Schreiben Sie uns an administratif@agri-meca.com. Wir prüfen jede Anfrage im Hinblick auf thematische Relevanz und Qualität.

Stand: 09.07.2026