Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragter: Der Unterschied im Überblick

Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Sicherheitsbeauftragter? Wir erklären Aufgaben, Qualifikation und Bestellpflicht im Betrieb klar und praxisnah.

Martina Vogt
Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) & QM-Auditorin
Aktualisiert am 13. Juli 2026 8 Min Lesezeit Fachlich geprüft

Der Unterschied zwischen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragtem liegt vor allem in Qualifikation und Rolle im Betrieb. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa, oft auch FaSi genannt) ist eine ausgebildete, häufig extern beauftragte Fachperson, die den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit berät. Der Sicherheitsbeauftragte (SiBe) dagegen ist ein Kollege aus der Belegschaft, der sein Amt ehrenamtlich ausübt und keine formale Verantwortung für die Sicherheit anderer trägt. Beide haben keine Weisungsbefugnis gegenüber den Beschäftigten – ihre Aufgaben unterscheiden sich trotzdem deutlich.

Der wichtigste Unterschied auf einen Blick

Wer beide Rollen zum ersten Mal nebeneinander sieht, verwechselt sie schnell. Auf den zweiten Blick zeigt sich aber ein klares Muster:

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit: ausgebildete Fachperson, oft extern beauftragt, unabhängiger fachkundiger Berater von Arbeitgeber und Betriebsrat.
  • Sicherheitsbeauftragter: Beschäftigter aus dem eigenen Betrieb, ehrenamtlich tätig, ohne formale Verantwortung und ohne eigene fachliche Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft.
  • Gemeinsamkeit: Weder Sifa noch SiBe dürfen den Beschäftigten Anweisungen erteilen – sie beraten und unterstützen, entscheiden aber nicht.

Diese Rollentrennung ist kein Zufall, sondern Teil der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation. Sie sorgt dafür, dass fachliche Beratung und praktische Nähe zur Belegschaft nicht in einer Person zusammenfallen.

Was macht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)?

Die Sifa unterstützt und berät gemeinsam mit dem Betriebsarzt den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit, bei der Unfallverhütung und bei der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Sie prüft Maßnahmen, bewertet Gefährdungen fachlich und begleitet deren Umsetzung.

Darüber hinaus hat die Sifa Unterrichtungs- und Beratungspflichten gegenüber dem Betriebs- beziehungsweise Personalrat. Sie unterstützt Arbeitgeber und Führungskräfte konkret bei der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

In der Praxis ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit häufig eine extern beauftragte Person, gerade in kleineren und mittleren Betrieben ohne eigene Sicherheitsabteilung. Um als Sicherheitsfachkraft zu arbeiten, ist eine anerkannte fachliche Qualifikation Voraussetzung – die Position wird nicht nebenbei übernommen, sondern ist ein eigenständiges Tätigkeitsfeld.

Wichtig ist dabei die Rolle als unabhängiger fachkundiger Berater: Die Sifa entscheidet nicht selbst über Maßnahmen, sie liefert die fachliche Grundlage, auf der Arbeitgeber und Führungskräfte entscheiden. Diese beratende Distanz ist gewollt – sie erlaubt eine Einschätzung ohne betriebsinterne Rücksichtnahmen, wie sie eine rein interne Position oft mit sich bringt. Gerade deshalb wird die Funktion in vielen Betrieben bewusst extern besetzt.

Was macht ein Sicherheitsbeauftragter (SiBe)?

Der Sicherheitsbeauftragte ist demgegenüber ein Kollege aus der Belegschaft, der sein Amt ehrenamtlich wahrnimmt. Er trägt keine formale Verantwortung für die Sicherheit seiner Kolleginnen und Kollegen und ist – ebenso wie die Sifa – nicht weisungsbefugt.

Anders als die Sifa bringt der SiBe keine externe Distanz mit, sondern genau das Gegenteil: Er kennt die Arbeitsabläufe, die Maschinen und die Kolleginnen und Kollegen aus dem eigenen Arbeitsalltag. Diese Nähe ist sein eigentlicher Beitrag zum Arbeitsschutz, nicht eine formale Fachausbildung.

Sein Wert liegt woanders: Der SiBe arbeitet Tür an Tür mit der Belegschaft und bekommt Dinge mit, die eine externe Begehung leicht übersieht. In einem Betrieb fiel einem Sicherheitsbeauftragten etwa auf, dass an einer Maschine die trennende Schutzeinrichtung im Alltag regelmäßig überbrückt wurde, weil sie den Arbeitsablauf verlangsamte. Bei einer angekündigten Begehung wäre das nie sichtbar geworden – an diesem Tag lief alles vorschriftsmäßig. Erst der Kollege vor Ort, der die improvisierte Lösung Tag für Tag sah, konnte sie melden.

Genau solche Alltagslücken deckt der Sicherheitsbeauftragte zuverlässiger auf als eine punktuelle fachliche Bewertung von außen. Er ersetzt die Sifa damit nie, sondern ergänzt sie um eine Nähe zum Arbeitsplatz, die keine externe Begehung leisten kann.

Qualifikation und Bestellung: Wer wird wie ernannt?

Die beiden Rollen unterscheiden sich auch darin, wer sie ausbildet und beruft. Für die Qualifizierung der Sicherheitsbeauftragten sind laut § 23 SGB VII grundsätzlich die Unfallversicherungsträger zuständig. In der Praxis übernehmen die Berufsgenossenschaften diese Aufgabe ganz überwiegend.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit durchläuft dagegen eine eigenständige, anerkannte Qualifizierung und wird – intern oder extern – gezielt für diese Funktion bestellt, nicht nebenbei aus der Belegschaft heraus benannt. Während die Sifa also oft über einen Dienstleistungsvertrag ins Unternehmen kommt, bleibt der Sicherheitsbeauftragte immer ein Kollege, der seine eigentliche Tätigkeit im Betrieb weiter ausübt und das Amt zusätzlich übernimmt.

Hinweis: Die Begriffe „Sifa“ und „FaSi“ bezeichnen dieselbe Funktion, nämlich die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Es handelt sich um zwei gängige Abkürzungen derselben Rolle, nicht um zwei unterschiedliche Positionen.

Aufgaben im Vergleich: Beratung trifft Praxisnähe

Im betrieblichen Alltag ergänzen sich beide Rollen, wenn man sie richtig einsetzt:

  • Die Sifa bewertet Gefährdungen fachlich, berät Arbeitgeber und Betriebsrat und begleitet die Umsetzung von Schutzmaßnahmen.
  • Der SiBe beobachtet die tägliche Praxis vor Ort, meldet Auffälligkeiten und unterstützt Kolleginnen und Kollegen auf Augenhöhe.
  • Beide haben keine Weisungsbefugnis und ersetzen sich gegenseitig nicht.

Wo eine fachliche Einschätzung gefragt ist, ist die Sifa gefragt. Wo es um die tägliche Beobachtung direkt am Arbeitsplatz geht, liefert der Sicherheitsbeauftragte den entscheidenden Hinweis.

Für den Betrieb bedeutet das: Eine gute Fachkraft für Arbeitssicherheit ersetzt keinen aufmerksamen Sicherheitsbeauftragten, und ein engagierter SiBe ersetzt keine fachliche Gefährdungsbeurteilung. Erst gemeinsam decken beide Rollen die Bandbreite ab, die der Arbeitsschutz in der Praxis verlangt.

Ab wann ist ein Sicherheitsbeauftragter Pflicht?

In Betrieben mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten müssen ein oder mehrere Sicherheitsbeauftragte bestellt werden. Diese Schwelle ist keine reine Formalie, sondern hat unmittelbare Folgen für die Organisation des Arbeitsschutzes.

Bei der Anzahl der zu bestellenden Sicherheitsbeauftragten sind mehrere Faktoren zu berücksichtigen:

  • die räumliche Nähe des Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,
  • die zeitliche Nähe, also die tatsächliche Präsenz vor Ort,
  • die fachliche Nähe zu den ausgeführten Tätigkeiten,
  • die betriebliche Unfallsituation.

In größeren oder räumlich verteilten Betrieben reicht ein einzelner Sicherheitsbeauftragter oft nicht aus, um diese Nähe tatsächlich herzustellen. Dann braucht es mehrere SiBe, jeweils zugeordnet zu einem Bereich, in dem sie selbst arbeiten und die Kolleginnen und Kollegen persönlich kennen.

Eine feste Fachkraft für Arbeitssicherheit ist davon unabhängig sinnvoll – unabhängig von der Beschäftigtenzahl entscheidet die Gefährdungslage im Betrieb darüber, wie intensiv die fachliche Begleitung ausfallen sollte.

Warum SiFa, FaSi und Sicherheitsbeauftragte oft verwechselt werden

In Deutschland mit seinen mehr als 45 Millionen Erwerbstätigen ist die Rollenverteilung im Arbeitsschutz gesetzlich klar geregelt – in der betrieblichen Praxis sorgt sie trotzdem regelmäßig für Verwirrung. Selbst die DGUV weist in ihren FAQ zu Sicherheitsbeauftragten ausdrücklich darauf hin, dass die Bezeichnungen „Sicherheitsbeauftragte“ und „Sicherheitsfachkraft“ – korrekt: Fachkraft für Arbeitssicherheit – in der Praxis oftmals verwechselt werden.

Ein Grund dafür ist die Ähnlichkeit der Begriffe selbst: „Sicherheitsbeauftragter“ und „Sicherheitsfachkraft“ klingen im Alltag fast identisch, meinen aber zwei völlig unterschiedliche Funktionen mit unterschiedlicher Qualifikation, Bestellung und Verantwortung.

Häufig gestellte Fragen

Ist ein Sicherheitsbeauftragter dasselbe wie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Nein. Der Sicherheitsbeauftragte ist ein ehrenamtlich tätiger Kollege aus der Belegschaft ohne eigene fachliche Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist dagegen eine qualifizierte, oft extern beauftragte Fachperson mit eigenständiger Beraterrolle.

Ab wie vielen Beschäftigten ist ein Sicherheitsbeauftragter Pflicht?

Ab regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten im Betrieb müssen ein oder mehrere Sicherheitsbeauftragte bestellt werden. Die genaue Anzahl richtet sich zusätzlich nach räumlicher, zeitlicher und fachlicher Nähe zur Belegschaft sowie der betrieblichen Unfallsituation.

Sind Sifa und Sicherheitsbeauftragter weisungsbefugt?

Nein. Weder die Fachkraft für Arbeitssicherheit noch der Sicherheitsbeauftragte haben eine Weisungsbefugnis gegenüber den Beschäftigten. Beide beraten und unterstützen, treffen aber keine bindenden Anweisungen.

Wer bildet den Sicherheitsbeauftragten aus?

Grundsätzlich sind die Unfallversicherungsträger nach § 23 SGB VII für die Qualifizierung der Sicherheitsbeauftragten zuständig. In der Praxis übernehmen die Berufsgenossenschaften diese Aufgabe ganz überwiegend.

So arbeiten Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragter wirklich zusammen

Der Unterschied zwischen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragtem liegt also nicht in der Wichtigkeit der Rollen, sondern in Qualifikation, Bestellung und Nähe zur Belegschaft. Erst im Zusammenspiel beider Funktionen entsteht ein Arbeitsschutz, der fachlich fundiert und gleichzeitig praxisnah ist.

In Ihrem Betrieb sollte nicht nur geprüft werden, ob Sifa und Sicherheitsbeauftragte formal bestellt sind, sondern auch, ob beide tatsächlich im Austausch stehen – etwa bei Begehungen, Gefährdungsbeurteilungen oder der Auswertung von Beinahe-Unfällen. Genau dort entscheidet sich, ob die Rollentrennung in der Praxis auch wirklich funktioniert, oder ob am Ende zwei Titel ohne echte Zusammenarbeit nebeneinander existieren.

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